Straßenplanung und Fledermausschutz

Braunes Langohr im Flug | Foto: Elke & Reimund Francke

Spätestens seit dem Bau der Waldschlösschenbrücke in Dresden weiß man, dass Fledermäuse in der Straßenplanung berücksichtigt werden müssen. Insbesondere diejenigen Fledermausarten, die sehr strukturgebunden fliegen, sind davon betroffen. Da sie im Flug den freien Luftraum meiden und Objekte in der Landschaft zur Orientierung nutzen, überfliegen sie eine Straße nur knapp über den Erdboden. Auf diese Weise sind strukturgebundene Fledermausarten vor allem kollisionsgefährdet durch vorbei fahrende Autos.

Methodische Hinweise zur Vorplanung von Straßenbauvorhaben einschließlich der Querungshilfen, wurden in dieser Broschüre des LfULG verfasst. Die wichtigsten Arten, die es in der Straßenplanung zu berücksichtigen gilt, sind: das Braune und Graue Langohr, die Kleine Hufeisennase sowie alle Vetreter der Artgruppe Myotis, insbesondere Bechstein- und Fransenfledermaus.

An der Waldschlösschenbrücke Dresden wurde auf die strukturgebundenen Fledermausarten eingegangen indem Gehölzpflanzungen angelegt wurden, die die Fledermäuse auf spezielle Bahnen lenken sollen. Auf diese Weise können sie ungehindert unter der Brücke durch fliegen. Wie es aktuell dort aussieht, wird im folgenden Video gezeigt: 



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Diese Maßnahme wurde 2018–2020 mitfinanziert durch Steuermittel auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes. Die Förderung erfolgt durch das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft.