Ihre Unterstützung für den Fledermausschutz

Diese aufgefundene Zweifarbfledermaus (Vespertilio murinus) hat eine Verletzung im Oberam. Um wieder flugfähig und auswilderbar zu werden, benötigt sie intensive Pflege. | Foto: Josepha Ewert

Über das ganze Jahr verteilt werden Fledermäuse einzeln irgendwo aufgefunden. Manche Tiere haben sich einfach nur verflogen, viele andere sind verletzt oder unterernährt. Im Sommer werden darüber hinaus öfter flugunfähige Jungtiere gefunden, die entweder der Mutter zurückgeführt oder mit Milch aufgezogen werden müssen. Allein in der Stadt Dresden fallen hier ungefähr 100 Tiere pro Jahr an.

In all diesen Fällen kümmern sich ehrenamtlich agierende Personen um Abholung und Vermittlung der Tiere. Fledermausschützer, die sich mit verletzten Tieren auskennen, müssen einschätzen wie der Pflegebedarf aussieht oder ob Verletzungen heilbar sind. Im besten Fall müssen die Tiere auch nur etwas zugefüttert und können nach nur wenigen Tagen wieder freigelassen werden.

Für diese Versorgung und Pflege der Tiere benötigt es Erfahrung und Equipment wie Aufbewahrungsbehälter, Futter für die Tiere sowie Medikamente. Dies alles kostet Geld und wird aus privaten Taschen gezahlt. Über eine finanzielle Unterstützung würden sich alle Fledermauspfleger*innen sehr freuen. 

Außerdem machen wir uns für den Quartierschutz unserer Fledermäuse stark. Mitunter befinden sich Fledermausquartiere an Privathäusern, wo mit wenigen Handgriffen schon viel geholfen werden kann. Damit die Kosten für Erhaltungsmaßnahmen nicht bei den privaten Fledermauseltern hängen bleiben, sind auch hier Finanzspritzen gefragt. 

Bitte kontaktieren Sie uns wenn Sie erfahren möchten, wie Sie unsere Arbeit unterstützen können.

Die beiden Zwergfledermäuse (Pipistrellus pipistrellus) werden mit Mehlwürmern angefüttert damit sie ein gutes Fettpolster für den bevorstehenden Winterschlaf bekommen. | Foto: Linda Augustin

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Diese Maßnahme wurde 2018–2020 mitfinanziert durch Steuermittel auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes. Die Förderung erfolgt durch das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft.